Eltern & Kinder

Der erste Zahnarztbesuch

Ab Januar 2026 werden zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen für Kinder erstmals im „Gelben Heft“ dokumentiert.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, die sechs zahnärztlichen Untersuchungen (Z1 bis Z6) für Kinder von sechs Monaten bis sechs Jahren aufzunehmen. Diese Maßnahme soll die Inanspruchnahme zahnärztlicher Vorsorge steigern und die Zusammenarbeit zwischen Kinderärzten und Zahnärzten verbessern. Eltern erhalten dadurch eine bessere Übersicht über alle Vorsorgetermine ihres Kindes.

Zahnärztliche Früherkennung im Gelben Heft

  • Z1
    6. bis 9. Lebensmonat

    Erste zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung – der erste Milchzahn ist da. Beratung zu Zahnpflege, Fluorid und Ernährung.

  • Z2
    10. bis 20. Lebensmonat

    Kontrolle, Beratung der Eltern zur Mundhygiene und zum Trinken aus dem Becher.

  • Z3
    21. bis 33. Lebensmonat

    Das Milchgebiss ist meist vollständig; Zahnpastamenge jetzt erbsengroß.

  • Z4
    34. bis 72. Lebensmonat

    Weitere Früherkennungsuntersuchungen (Z4–Z6) bis zum 6. Geburtstag; Kariesrisiko-Einschätzung und bei Bedarf Fluoridlack.

  • 6+
    Ab dem Schulalter

    Halbjährliche Kontrollen und Individualprophylaxe; die ersten bleibenden Backenzähne können versiegelt werden.

Bereits verwendete Hefte können durch Einlegeblätter ergänzt werden. Langfristig ist geplant, das Gelbe Heft digital in die elektronische Patientenakte zu integrieren. Weitere Informationen: zm-online.de – Zahnärztliche Früherkennung ab 2026 im Gelben Heft

So bereiten Sie Ihr Kind vor

  • Sprechen Sie positiv und ohne Druck über den Besuch – vermeiden Sie Wörter wie „Spritze“ oder „Bohren“.
  • Der erste Besuch ist meist ein Kennenlernen: Zähne zählen, auf dem Stuhl fahren, Zahnbürste ausprobieren.
  • Kinder spüren intuitiv die innere Einstellung der Bezugsperson – bleiben Sie selbst entspannt.
  • Suchen Sie eine Praxis mit kinderzahnmedizinischer Zusatzausbildung: Behandlersuche.
Hinweis zum Demo: Die Elternseiten fassen bestehende Inhalte der DGKiZ (Statements, Ratgeber, Handlungsempfehlungen) laienverständlich zusammen und ergänzen allgemein anerkannte Hinweise. Vor Veröffentlichung sollten sie vom Vorstand/Beirat fachlich freigegeben werden.
Demo-Entwurf · Berlin Bird Studios